Ingenieurin / Ingenieur Fachrichtung Schallimmissionsschutz / Messtechnik (w/m/d)
Ingenieurin / Ingenieur Fachrichtung Schallimmissionsschutz / Messtechnik (w/m/d)
Die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen nehmen Aufgaben im Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz wahr. Unsere Ziele sind der Schutz der Beschäftigten vor Unfall- und Gesundheitsgefahren bei ihrer beruflichen Tätigkeit in den Betrieben und Verwaltungen. Weitere Ziele sind der Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Beeinträchtigungen wie Luftverunreinigungen, Lärm und Gerüchen. Wir wirken durch Genehmigung und Aufsicht sowie durch Beratung zum rechtskonformen Verhalten auf den Schutz der Umwelt, der Beschäftigten sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher hin. Dabei können Sie uns unterstützen.
Ihr Einsatz erfolgt in der Abteilung 4 - Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge – Dezernat 41 – „Ausbreitungsmodelle/-berechnungen Luft und Lärm“.
Das Dezernat 41 besteht aus einem interdisziplinär zusammengesetzten Team für die Erfüllung von EU-Richtlinien mittels Modellrechnungen, Beratung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz und sonstiger Landesbehörden im Bereich Fluglärm, Straßenlärm, anlagenbezogenem Lärm und gebiets- und anlagenbezogener Luftschadstoffausbreitung bzw. Luftreinhaltung und arbeitet in hohem Maße projektbezogen.
Ihre Aufgaben:
- Beratung der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter und der Niedersächsischen Ministerien zu Fragen des Schallimmissionsschutzes
- Prüfung von schalltechnischen Gutachten in Beschwerde-, Genehmigungs- und Bauleitverfahren und Erstellung von Stellungnahmen zu diesen Prüfungen
- Durchführung von Schallmessungen z. B. aufgrund von Beschwerden
- Erstellung von Berichten über durchgeführte Messungen, Erstellung und Bearbeitung von Standardarbeitsanweisungen und Formblättern
- Betreuung und Anpassung der messtechnischen Ausstattung des Amtes, sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Messergebnissen
- Beratung von Behörden zu Fragen der Schallminderung
- Durchführung von Schallausbreitungsrechnungen bei verschiedenen Anlagentypen
- Organisation des Erfahrungsaustausches mit Gewerbeaufsichtsämtern, Messstellen u. ä.
Etwaige Änderungen des Aufgabenzuschnittes bleiben vorbehalten.
Vorausgesetzt werden:
- Ein für die Aufgabenwahrnehmung geeignetes erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium oder Bachelor der Ingenieur- oder Naturwissenschaften
- Kenntnisse der maßgeblichen Regelwerke wie BImSchG, 16. BImSchV, TA Lärm sowie weiterer Normen und Richtlinien zur Ermittlung und Beurteilung von Schallimmissionen
- Praktische Fähigkeiten und Erfahrungen im Bereich der Team- und Projektarbeit
- Sicherer Umgang mit dem MS Office-Paket, insbesondere Excel
- Deutschkenntnisse des Sprachniveaus C1
Wünschenswert sind:
- Erfahrungen in der Beurteilung von Schallimmissionen
- Erfahrungen bei der schalltechnischen Beurteilung von Windenergieanlagen (Windenergieerlass) und Kenntnis der in diesem Zusammenhang relevanten Normen, u. a. DIN EN 61400-11.
- Praktische Erfahrungen in der Durchführung von Schallmessungen
- Praktische Erfahrungen im Umgang mit Software zur Schallausbreitungsrechnung
- Erfahrungen in einem einschlägigen Ingenieurbüro
- Erfahrungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung
Persönliche Voraussetzungen:
Bewerber/innen sollten ein hohes Maß an Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie Kontaktfreude mitbringen. Die uneingeschränkte Eignung zum Führen von Dienstfahrzeugen – Führerschein Klasse B – und die körperliche Eignung, um Messungen auch in unwegsamem Gelände und auf erhöhten Plattformen vornehmen zu können sowie die Bereitschaft zur selbständigen Durchführung von mehrtägigen Dienstreisen werden erwartet.
Wir bieten Ihnen:
Neben dem Regelgehalt der Entgeltgruppe 12 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) erhalten Sie zum Jahresende eine Sonderzahlung.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen zu den allgemeinen sozialen Sicherungssystemen eine Zusatzversorgung (VBL) als Betriebsrente und vermögenswirksame Leistungen.
Flexible Arbeitszeiten und weitere Möglichkeiten, berufliche und familiäre Interessen miteinander zu vereinbaren, sind selbstverständlich. Wir bieten die Möglichkeit, sich fortzubilden.
Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt und ist bestrebt, Unterrepräsentanzen i.S.d. Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes in allen Bereichen und Positionen abzubauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt.
Der Dienstposten ist grundsätzlich teilzeitgeeignet. Es wird aber die Bereitschaft vorausgesetzt, beim Vorliegen dienstlicher Gründe, wie z. B. längere Dienstreisen, auch ganztägig tätig zu sein.
Schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung besonders berücksichtigt. Bitte weisen Sie zur Wahrung Ihrer Rechte bereits in Ihrer Bewerbung auf eine Behinderung / Gleichstellung hin und fügen Sie zum Nachweis eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Gleichstellungsbescheides bei.
Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Ihre Bewerbung:
Bitte bewerben Sie sich mit den üblichen Bewerbungsunterlagen unter der Kennziffer 03/2024 bis zum 03.04.2024 online im Karriereportal des Landes Niedersachsen:
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Schneider-Ajroud unter Tel. 05121/163-173 zur Verfügung.
Informationen finden sie auch unter www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de.
Datenschutz:
Aufgrund der seit Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind Sie über die Verarbeitung der von Ihnen im Bewerbungsverfahren bereitgestellten personenbezogenen Daten zu unterrichten.
Ich verweise dazu auf folgende Information gem. § 13 Datenschutzgrundverordnung: http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/wir_ueber_uns_aktuelles_lokal/stellenausschreibungen/