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# Sachbearbeitung
# Digitalisierung
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Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen sucht eine/n
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (w/m/d)
für das Referat Z 5 „Digitalisierung, IKT“
bis EntgGr. E 12 TV-H.
Bewerben können sich auch Beamtinnen und Beamte bis BesGr. A 12 HBesG.
Das Referat ist für die Bereiche Digitalisierung der Verwaltung, E-Government, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Informationssicherheit zuständig. Wir sorgen dafür, dass die Beschäftigten im Ministerium bedarfsgerecht und zuverlässig mit der richtigen Informations- und Kommunikationstechnologie ausgestattet sind.
AUFGABENBEREICH
- Sie sorgen für die Informationssicherheit rund um unsere Arbeitsplätze. Unter anderem sensibilisieren und beraten Sie unsere Beschäftigten.
- Sie gestalten die IT-Sicherheit unserer Digitalisierung.
- Im Team entwickeln Sie Datensicherheitskonzepte und halten diese aktuell.
- Bei einem IT-Sicherheitsvorfall sind Sie zur Stelle und unterstützen unsere Informationssicherheitsbeauftragten.
AUSBILDUNG / KENNTNISSE
- Sie haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor / FH-Diplom) vorzugsweise in Informatik bzw. Wirtschaftsinformatik, Elektrotechnik oder Informationstechnik oder Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise mit IT-bezogener Ausrichtung als auch eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in einem IT-bezogenen Berufsfeld
- Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit aktuellen Informations- und Kommunikationstechnologien werden vorausgesetzt
- Sie verfügen über Erfahrungen im Informationssicherheitsmanagement (z. B. BSI-Grundschutz), in IT-Architekturen, im IT-Projektmanagement oder aktuelle Kenntnisse über Schutzmaßnahmen und Sicherheitslösungen
- Vorteilhaft sind Erfahrungen mit der Erstellung von Informationssicherheitskonzepten
SIE BRINGEN MIT
Sie haben ein sicheres Auftreten und sind kunden- und dienstleistungsorientiert. In der Zusammenarbeit sind Sie team-, kommunikations- und kooperationsfähig. Sie sind belastbar, stressstabil und flexibel. Neben Ihrem sachbezogenen Durchsetzungsvermögen besitzen Sie Darstellungs- und Verhandlungsgeschick sowie die Fähigkeit zur systematischen und eigenverantwortlichen Aufgabenerledigung. Sie haben ein klares Analyse- und Urteilsvermögen und sind angemessen konfliktfähig. Sie haben eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in deutscher Sprache. Die Bereitschaft zur Teilnahme an beruflichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wird vorausgesetzt. Sie haben die Bereitschaft zur Mitwirkung an einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2) gemäß § 8 HSÜVG.
WIR BIETEN IHNEN
- Einen attraktiven Arbeitsplatz mit vielfältigen Aufgaben und Entwicklungsperspektiven im Zentrum der Landespolitik
- Die Möglichkeit, Verantwortung in gesellschaftlich relevanten Bereichen zu übernehmen
- Flexible Arbeitszeiten gepaart mit Jobsicherheit und zahlreichen Angeboten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Flexibelste Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten
- Kostenfreie Nutzung des ÖPNV im Rahmen des „LandesTickets” auch während der Freizeit
- Kostenfreie Kfz- und Fahrradstellplätze direkt im Ministerium
- Gezielte attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten
- Möglichkeit zur Teilnahme an Kursen und Programmen zur Gesundheitsförderung
Die tatsächliche Eingruppierung und Stufenzuordnung wird individuell nach dem Tarifrecht festgelegt.
Das Ministerium strebt eine generelle Erhöhung des Frauenanteils an. Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund wird ausdrücklich begrüßt.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 31.10.2023 per E-Mail (mit einer Datei im PDF-Format) an bewerbungen@wirtschaft.hessen.deE-Mail Adresse anzeigen unter Angabe der Kennung Z 5_SB.
Mit der Bewerbung (eine PDF-Datei) sind vorzulegen:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Nachweis des erfolgreichen Studienabschlusses oder vorläufige Abschluss-Bescheinigung
- Schulabschlusszeugnis
- Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist die Vorlage im Original und Übersetzung auf Deutsch für die Prüfung der Äquivalenz zu deutschen Bildungsabschlüssen erforderlich. Sollte eine Prüfung durch das HMWEVW mithilfe der durch die Kultusministerkonferenz zur Verfügung gestellten Datenbank „anabin“ nicht möglich sein, können Sie im konkreten Einzelfall gebeten werden, eine kostenpflichtige Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen nachzureichen.
- Arbeitszeugnisse