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# ReferentinReferent
# PlanfeststellungStraßenbauprojekte
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Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen ist eine oberste Landesbehörde mit Sitz in Wiesbaden und einer Außenstelle am Flughafen Frankfurt/Main. Es ist eines von neun Ministerien des Landes Hessen. Das breite Themenspektrum bietet interessante Aufgaben mit Schnittstellen zwischen Politik und Verwaltung.
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen sucht eine / einen
Referentin / Referenten (w/m/d)
für das Referat VI 1 „Planfeststellung“
bis EntgGr. E 14 TV-H.
Bewerben können sich auch Beamtinnen und Beamte bis BesGr. A 14 HBesG.
Das Referat ist zuständig für die Planfeststellung von Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden ministeriellen Aufgaben.
AUFGABENBEREICH
- Sie sind zuständig für die Erstellung von Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen für Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen
- Sie beraten die Straßenbauverwaltungen in Planfeststellungs- und Planänderungsverfahren
- Sie bearbeiten Eingaben, Beschwerden und Petitionen, die im Zusammenhang mit der Planfeststellung von Straßenbauprojekten erhoben werden
AUSBILDUNG / KENNTNISSE
- Sie sind Volljuristin bzw. Volljurist oder verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master / Universitäts-Diplom / Magister) des Bauingenieurwesens oder der Rechtswissenschaften, vorzugsweise mit dem Schwerpunkt Umwelt- und Energierecht
- Sie verfügen über gute Kenntnisse im Bereich der technischen Planung und/oder in den die Planung betreffenden Rechtsbereichen (Verfahrens-, Planungs- und Umweltrecht)
- Idealerweise konnten Sie bereits Berufserfahrung in einer öffentlichen Verwaltung sammeln
SIE BRINGEN MIT
Neben der erforderlichen Sachkompetenz verstehen Sie es, mit technischen Plänen und Fachgutachten umzugehen. Sie sind engagiert und arbeiten selbstständig, zielorientiert und gerne im Team. Sie sind in der Lage, sich schriftlich und mündlich präzise auszudrücken. Sie können gut analysieren, erkennen rasch Zusammenhänge und führen Probleme zügig einer Lösung zu. Ihre Umgangsformen sind sicher und korrekt.
WIR BIETEN IHNEN
- Einen attraktiven Arbeitsplatz mit vielfältigen Aufgaben und Entwicklungsperspektiven
- Flexible Arbeitszeiten und Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Möglichkeit zum mobilen Arbeiten
- Kostenfreie Nutzung des ÖPNV im Rahmen des “LandesTickets” auch während der
Freizeit - Kostenfreie Kfz- und Fahrradstellplätze direkt im Ministerium
- Attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten
- Möglichkeit zur Teilnahme an Kursen und Programmen zur Gesundheitsförderung
Die tatsächliche Eingruppierung und Stufenzuordnung wird individuell nach dem Tarifrecht festgelegt. Bei Vorliegen der persönlichen, rechtlichen und stellenwirtschaftlichen Voraussetzungen ist nach entsprechender Bewährung eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis nach Besoldungsgruppe A 13 HBesG möglich.
Wegen der Unterrepräsentanz im Bereich des höheren Dienstes besteht aufgrund des
Frauenförderplans die Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Frauen sind daher
besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund wird ausdrücklich begrüßt.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 06.06.2023 unter Angabe der Kennung VI 1_Ref per E-Mail (eine PDF-Datei) an
bewerbungen@wirtschaft.hessen.deE-Mail Adresse anzeigen
Mit der Bewerbung (eine PDF-Datei) sind vorzulegen:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Schulabschlusszeugnis
- Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Studiengänge bzw. Staatsexamen
- Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist die Vorlage im Original und Übersetzung auf Deutsch für die Prüfung der Äquivalenz zu deutschen Bildungsabschlüssen erforderlich. Sollte eine Prüfung durch das HMWEVW mithilfe der durch die Kultusministerkonferenz zur Verfügung gestellten Datenbank „anabin“ nicht möglich sein, können Sie im konkreten Einzelfall gebeten werden, eine kostenpflichtige Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen nachzureichen.
- Arbeitszeugnisse